Kinderbereich

Regeln für die Nutzung des Kinderbereichs

Aufsichtspflicht:
Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr dürfen den Kinderbereich nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Aufsichtsperson nutzen. Eine Aufsicht durch das Restaurantpersonal ist nicht vorgesehen.

Elterliche Verantwortung:
Eltern oder Begleitpersonen tragen die volle Aufsichtspflicht für ihre Kinder während des gesamten Aufenthalts im Kinderbereich. Das Restaurant übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung.

Haftung:
Für durch Kinder verursachte Schäden an Mobiliar, Spielgeräten oder Einrichtung haften die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter.

Nutzung der Playstation-Spielecke:
Der Zugang zum Playstation-Raum ist nur Kindern ab 8 Jahren gestattet. Jüngere Kinder dürfen diesen Bereich nicht betreten, auch nicht in Begleitung Erwachsener.

Verhalten im Spielbereich:
Im gesamten Kinderbereich gilt ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang. Grobes Toben, Werfen von Gegenständen sowie mutwillige Beschädigungen sind untersagt.

Kinderbereich Smak Bild 2